
Längere Schutzfristen bei Mutterschutz in Kraft getreten
Veröffentlicht am 2. Juni 2025
Abhängig beschäftigte Frauen haben nun die Möglichkeit, eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen. Die neuen Staffelungen betragen zwischen zwei und acht Wochen.
